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Prof. Dr. Fee-Alexandra Haase: Kritik 1 Von der Überlieferung in den artes liberales zur Anwendung in Fächern im 20. Jahrhundert1.1 Begriffe der Kritik in Dokumenten zur Rhetorik1.1.1 Die Begriffe Urteil (iudicium) und Kritik (critica) in der Antike und AufklärungBegriffe der Kritik sind in den Unterrichtsmethoden der Redekunst im Rom der Antike zu finden. Auch die Aufgaben von Kritik für den Redner dokumentiert Marcus Fabius Quintilian. Dieses Zusammenwirken von Kritik (critica) und einer Disziplin der freien Künsten der Antike in Rom, das die Schriften des aus Spanien stammenden Rhetorikers veranschaulichen, wird in seiner Beschreibung der Rhetorikausbildung überliefert. Quintilians Schrift Institutio oratoria dokumentiert den Beitrag der Rhetorik mit Anweisungen zur Kritik für den Schüler als einen Teil des in der römischen Antike entwickelten Bildungsmodells. Allgemeine Kenntnisse von Bestandteilen des Bildungssystems wie dem trivium als Bildungseinheit aus den Disziplinen Grammatik, Rhetorik und Dialektik und dem quadrivium mit den Fächern Geometrie, Arithmetik, Musik und Astronomie werden in der Institutio oratoria für die Ausbildung zum Redner eingefordert. Die Aufgaben der Kritik (critica) als Analyse von Literatur sind zu Zeiten Quintilians mit dem Ziel der Ausbildung zum Philologen verbunden. Diesen Bereich der artes liberales zur Bewertung von Schriften kennzeichnen die Aufgaben des Philologen in Erläuterungen Quintilians über didaktische Vorgehensweisen. In Quintilians Hauptlehrschrift ist der Begriff criticus belegt: "Criticus grammatice - tenuis a fonte, assumtis historicorum criticorumque viribus, pleno jam satis alveo fluit", vermerkt Quintilian im zweiten Buch über die Wirkung der Kräfte von Historikern und Kritikern. (1) Der Rhetoriklehrer überliefert die griechischen Begriffe Jedoch gibt es Quintilian zufolge auch Unterschiede zwischen den Künsten. Bildende Kunst und Dichtkunst zeichnen sich gegenüber der Redekunst dahingehend aus, daß sie ein Grenze haben, für die er den Begriff finis verwendet: "Et pictor, cum vi artis suae efficit ut quaedam eminere in opere, quaedam recessisse credamus, ipse ea plana esse non nescit. Aiunt etiam omnes artes habere finem aliquem propositum ad quem tendant: hunc modo nullum esse in rhetorice, modo non praestari eum qui promittatur." (8) Nach dem Kommentar von Johann Matthias Gesner zu seiner Edition der Institutio oratoria ist der Begriff Urteil (iudicium) bei Quintilian in das sorgfältigere und festere Urteil (iudicium acrius, iudicium firmius) (9), das Urteil des Wahnsinns (iudicium dementiae) (10), das verborgene Urteil (iudicium latens) (11) und das freie Urteil (iudicium liberale) untergliedert. (12) Ferner unterscheidet Quintilian in öffentliche und private Urteile (iudicia privata und iudicia publica). (13) Die Bezeichnung ´kritische Richter einzelner Sachen´ (critici iudices singularum rerum) ist hier überliefert. Ennius wird von ihm als ein zweiter Homer (alter Homer) nach der Rede der Kritiker (ut critici dicunt) bezeichnet. Bei der Gegenüberstellung von Philosophen und Kritikern (philosophis criticisque), mit denen er Gemeinsamkeiten hat (videntur esse communia) werden mit der Bezeichnung kritische Kunst (ars critica) bei Quintilian als lateinische Begriffe überliefert. (14) Für die Kritiker und Künstler und ihr Publikum in der republica litteraria hat in diesem Jahrhundert der Aufklärung die Rhetorik ihren Platz innerhalb der Künste, die an Akademien ausgeübt werden. Eine der Funktionen der Beredsamkeit ist ihre Anwendung auf literarische Gattungen bei der Bearbeitung von Texten durch die Verfahren der Kritik. Die Schriften in der Werksammlung Opuscula academica Christian Gottlob Heynes setzen sich aus den Vorspielen (Prolusiones) in Form von Schriften zu einzelnen Themen der Wissenschaft und deren Zensuren (censurae) zusammen. Anläßlich einer Besprechung der Antrittsrede des Göttinger Professors für Beredsamkeit und Poetik mit dem Titel De verum bonarum artium litterarumque incrementis ex libertate publica wird im Jahre 1763 in der Zeitschrift Bibliothek der schönen Wissenschaften und freyen Künste das Ideal des ethisch und sinnlich rechtmäßig beurteilenden Kunstrichters angeführt: "Es ist leicht zu begreifen, daß dieser sittliche Charakter auch für den Schriftsteller, für den Kunstrichter, für den Leser oder Beurtheiler nicht umsonst seyn koenne. Die Erfahrung hat es seit Jahrhunderten bestaetigt, und ihr stimmen die groeßten Kunstrichter bey." (15) Mit dem Verweis auf Pseudo-Longins Schrift Vom Erhabenen, nach der sich Seelengröße einer Person in ihrem Werk spiegelt, Ciceros Schrift De Oratore und Quintilians Instititio Oratoria erläutert der Verfasser dieses Artikels nach den Ausführungen in Heynes Rede das Ideal des Beurteilens durch das rechte Schreiben (recte scribendi): "Welcher Ausspruch ist gemeiner als dieser? Recte scribendi sapere est et principium et fons. Und Quintilian thut den bekannten Ausspruch: Pectus est, quod disertos facit." (16)
Vgl. auch: Bonell, Eduard: Lexicon Quintilianeum. Leipzig 1834. S. 190. Quintilian: Institutio oratoria. 3, 10, 1; 6, 4, 7; 11, 1, 43. Hier zitiert nach der Aus-gabe: Quintilian,
Marcus Fabius: De institutione oratoria libri duodecim collatione codicis Gothani et iensoniae
editionis aliorumque librorum ac perpeto commentario illustrati a Io. Matthia Gesnero accedit
praefatio et indices copiosissimi. Göttingen 1738. Vgl. auch Bd. 1. 1972. S. 388. Bd. 1. 1972. S.
762. Bd. 1. 1972. S. 562.
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