|






|
Dr. Rainer Hering: Frauen auf der Kanzel?
Im "Dritten Reich" hob Landesbischof Franz Tügel (1888-1946) dieses
Gesetz 1935 auf und gestattete Frauen nur die Ablegung des Ersten Theologischen Examens
ohne Anspruch auf Anstellung in der Hamburgischen Landeskirche; Predigt und
Sakramentsverwaltung wurden ihnen entzogen. Einleitend verfügte er: "Das geistliche
Amt ist nach Schrift und Bekenntnis Mannes Amt. Für das kirchliche Gesetz, betreffend die
Verwendung theologisch vorgebildeter Frauen in der Hamburgischen Kirche, vom 8.November
1927, das einer überholten Auffassung von der Berufsbetätigung der Frau seinen Ursprung
verdankt, ist heute kein Raum mehr. Aus diesem Gesichtspunkt heraus und zugleich in
Wiederherstellung der alten kirchlichen Tradition erlasse ich folgendes Gesetz."
(60) Bereits in der Diskussion um die Frauenordination Ende
der zwanziger Jahre hatte er sich vehement dagegen ausgesprochen und betont, daß aufgrund
der Tradition das geistliche Amt "Mannesamt" sei.(61)
Für Tügel sollte die Kirche männlich und kämpferisch sein.(62)
1937 gab es - so eine offizielle Aufstellung - vier "Gemeindehelferinnen mit
theologischer Vorbildung", der Terminus "Pfarramtshelferin" wurde
vermieden.(63) Zwei Jahre später, im Oktober 1939,
führte der Landesbischof per Verordnung den Titel "Vikarin" für die in der
Hamburger Kirche tätigen Theologinnen nach dem Zweiten Examen ein; sein Gesetz von 1935
galt weiterhin. Der Vikarin wurde - bei niedrigerer Bezahlung - die "Mitarbeit"
in den Bereichen Frauenarbeit, kirchlicher Unterricht und Betreuung der weiblichen Jugend
zugewiesen. Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung blieben fest in männlicher Hand
bzw. "dem geistlichen Amt vorbehalten", wie es in der Verordnung hieß.
(64)
Im "Dritten Reich" ordinierte die "Bekennende Kirche" (BK) unter
Berufung auf ein Notstandsrecht zwar auch Frauen, sprach ihnen allerdings dieses Amt nicht
grundsätzlich zu. Im Bereich Berlin-Brandenburg wurde bis 1937 eine eingeschränkte
Ordination erreicht. Doch die 10. BK-Synode der Altpreußischen Union im November 1941 in
Hamburg-Hamm beschloß, daß "Ordinationen von Vikarinnen nicht vorgenommen werden
sollten, solange die Frage ihres Dienstes in der Kirche nicht völlig geklärt ist".
Ein Vikarinnen-Ausschuß wurde eingesetzt, um die Frage weiter zu erörtern. Doch die
Vorbehalte waren auch in der BK sehr stark - so hieß es in einem theologischen Gutachten
von D. Peter Brunner, daß die Frau als solche nicht befähigt sei, ein öffentliches Amt
zu bekleiden und daß die Ordination von Frauen die Entwicklung zu einer
"Frauenkirche" begünstige. Auf der 11. BK-Synode, erneut in Hamburg, siegten
dann die Befürworter eines besonderen Frauenamtes.(65)
Auch hier zeigten sich deutlich männliche Ängste vor dem Verlust ihrer Machtposition. Je
massiver die Frauenordination abgelehnt wurde, je abstruser die Begründungen dafür
wurden, desto größer war die Unsicherheit der ordinierten Männer.
In Bayern wurde 1944 ein Vikarinnengesetz verabschiedet, daß die Tätigkeit der Frauen
auf Frauen- und Mädchenarbeit, Religionsunterricht und "Mitwirkung bei der
Erledigung der pfarramtlichen Geschäfte" eingrenzte; herkömmliche Amtshandlungen
der Geistlichen, insbesondere die Sakramentsverwaltung und die Wortverkündigung im
Gemeindegottesdienst blieben ihnen verwehrt. Die Anstellungsvoraussetzungen wurden aber
gegenüber den männlichen Kollegen erhöht: Zusätzlich gefordert waren ein halbjähriges
Vorpraktikum und eine "praktische Dienstzeit", nachgewiesen werden mußten
"eine besondere pädagogische und katechetische Vorbildung" sowie ausreichende
Fähigkeiten in Stenographie und Maschineschreiben, dazu noch musikalische Kenntnisse.
Ihre Vergütung sollte 80% des Grundgehaltes eines Pfarrers und freie Unterkunft betragen,
im Falle der Eheschließung endete das Dienstverhältnis ohne Versorgungsanspruch. Dieses
Gesetz machte besonders deutlich, daß die Frauen zu untergeordneten (Hilfs-) Tätigkeiten
herangezogen werden sollten, die eher den Aufgaben einer Gemeindehelferin entsprachen. In
der Pfalz dagegen konnte Frauen im selben Jahr sogar "im Bedarfsfall" die
Abhaltung von Gemeindegottesdiensten, die Vornahme von Amtshandlungen und die Verwaltung
der Sakramente übertragen werden.(66)
Bedingt durch die Ausnahmesituation des Zweiten Weltkrieges, in dem viele Pastoren zum
Kriegsdienst eingezogen waren, mußten etliche Pfarramtshelferinnen und Vikarinnen die
gesamten Aufgaben des Pfarramtes in den Gemeinden übernehmen.(67)
Rechtlich waren sie ihnen nicht zugestanden, doch in Notzeiten durften und konnten sie sie
voll erfüllen. Mit dem Kriegsende wurden sie jedoch wieder aus diesen Positionen
verdrängt und verloren weitgehend ihre eigenständige Arbeit. Eine dieser Frauen war die
Hamburger Theologin Marianne Timm (geb. 1913), die als Vikarin 1939 für den
eingezogenen Studentenseelsorger Heinz Mülbe (geb. 1912) die Seelsorge an Studierenden zu
übernehmen hatte, nach 1945 ihren Platz aber wieder einem Mann überlassen mußte. Sie
war im übrigen auch an der oben erwähnten Diskussion innerhalb der "Bekennenden
Kirche" beteiligt.(68)
Es fällt auf, daß die beiden Theologinnen Marianne Timm und Elisabeth Schulz - die
theologische Position anderer Hamburger Frauen konnte nicht ermittelt werden -
Anhängerinnen der Dialektischen Theologie von Karl Barth (1886-1968) waren und
auch bei ihm studiert hatten.(69) Beide wurden deswegen
von der kirchenleitenden Elite in Hamburg, allen voran von dem theologisch
"positiven" Landesbischof Simon Schöffel kritisiert, Marianne Timm in ihren
Aktivitäten sogar nachdrücklich behindert. 1948 wurde die Aufnahme einer Theologin mit
erstem Examen ins Vikariat und die Zulassung zur zweiten Prüfung abgelehnt, was mit deren
theologischer Einstellung begründet wurde: Die Antragstellerin scheine "mehr auf der
religionsgeschichtlichen Linie zu liegen, als auf der einer bekenntnismäßig klar
umrissenen Evang.-luth. Kirche".(70) Frauen wurden,
so scheint es, nicht nur wegen ihres Geschlechts, sondern insbesondere auch wegen ihrer
unliebsamen theologischen Einstellungen diskriminiert.(71)

60. GVM 1935, S. 47. Das Gesetz Tügels stammte vom 20.5.1935. Vgl.
dazu Hamburger Tageblatt Nr.177 vom 2.7.1935 und Hamburger Nachrichten Nr.151 vom
2.7.1935. 1936 teilte Tügel mit, daß er "menschlich mit einem gewissen Bedauern die
gesetzliche Regelung vollzogen habe, die sich aus sachlichen Gründen als Notwendigkeit
ergab", ohne dies näher zu begründen. Er ging fest davon aus, daß das weibliche
Pfarramt nicht kommen würde (KiA Hbg., Akr, B IX c 1.57 a, Bl. 82, Tügel an Ingeborg
Lorentzen 19.2.1936). Im Hauptpastorenkollegium gab es aber auch ein Minderheitsvotum
dagegen: Heinz Beckmann setzte sich weiterhin nachdrücklich für die studierten
Theologinnen und ihre beruflichen Möglichkeiten in der Kirche ein (ebd., Bl. 85, Beckmann
an Tügel 13.11.1936).
Ein halbes Jahr nach Hamburg beschloß der bayerische Landeskirchenrat im November
1935, keine Theologiestudentinnen mehr zu theologischen Prüfungen zuzulassen (Nützel
[wie Anm. 17], S. 197).
61. Das Evangelische Hamburg 20 (1926), S. 45-47: "Geistliches
Amt ist Mannesamt. So war es fast zwei Jahrtausende die Überlieferung der ganzen Kirche.
So wird es sein in der Kirche der kommenden Zeiten. (...) Es ist nicht nur Überlieferung
der Kirche, es ist ewige Gottesordnung, das höchste Amt an aller Welt auf des Mannes
starken Schultern zu lassen" (S. 47). Tügel schreckte auch nicht davor zurück, die
Auseinandersetzung um die Frauenordination durch den Gebrauch bedenklicher Formulierungen
zu überspitzen und somit dazu beizutragen, daß Kompromisse erheblich erschwert wurden:
"Dem weichlichen Hang femininer Gegenwartsströmungen nachzugeben, bedeutet für uns
keinen geschichtlichen Fortschritt, sondern Abweg in die Zersetzung und Auflösung
hinein" (Ebd., S. 69).
62. In seinen Erinnerungen schrieb er: "... Das geistliche Amt
ist und bleibt Mannesamt, und die lutherische Kirche lehnt den Amerikanismus des
weiblichen Pfarrers rundweg ab. Der geistliche Dienst der Frau liegt auf dem Gebiet des
Unterrichts und der Liebestätigkeit, sie ist Katechetin oder Diakonisse, im übrigen
"schweige das Weib in der Gemeinde!"" (Franz Tügel, Mein Weg 1888-1946. Erinnerungen
eines Hamburger Bischofs. Hrsg. von Carsten Nicolaisen [Arbeiten zur Kirchengeschichte
Hamburgs, Bd. 11]. Hamburg 1972, S. 332f, das Zitat S. 333, vgl. auch S. 283). - Werner
Jochmann, Ein lutherischer Bischof zwischen politischen Hoffnungen und kirchlichen Zielen.
In: Ders., Gesellschaftskrise und Judenfeindschaft in Deutschland 1870-1945 (Hamburger
Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte, 23). Hamburg 1988, S. 282-297, S. 286 (vgl. dazu
ZHG 76 [1990], S. 223-225).
63. KiA Hbg., AKr, B XVI a 106, 1, Bl. 83. Die Liste nennt
Margarete Schuster an St. Michaelis, Katharina Gombert in Fuhlsbüttel, Ursula Ritter in
Eilbeck und Erna Behne in Alt-Barmbek. Margarete Braun, die 1934 zur Betreuung der
"weiblichen Insassen" im Krankenhaus Eppendorf versetzt worden war, wäre hier
noch zu ergänzen. Schon im Februar 1933 arbeiteten zwei geprüfte Theologinnen als
Gemeindehelferinnen und nicht als Pfarramtshelferinnen, weil die Hamburger Landeskirche
Geld sparen wollte (ebd., B XVI a 114, Kirchenrat an Pastor Bruns, Mölln, 20.2.1933).
Ursula Ritter, Die theologisch gebildete Frau im Dienst der Kirche. In: Hamburgische
Kirchenzeitung 1936, S. 61-62, strebte nicht mehr das Pfarramt an und hielt auch das
Zweite Theologische Examen der Frauen für nicht mehr notwendig. Sie plädierte vielmehr
für den "Ausbau des von jeher in der Kirche notwendigen Frauendienstes" und sah
"die ideale Verkörperung dieses Frauenamtes in der Gemeinde" in der
Missionarsfrau oder Pfarrfrau (ebd., S. 61).
64. GVM 1939, S. 121. Ergänzend hieß es: "Einer endgültigen
Regelung der Frage der Verwendung theologisch vorgebildeter Frauen im Dienste der Kirche,
die nur in Übereinstimmung mit den evangelisch-lutherischen Landeskirchen Deutschlands
geschehen kann, soll damit nicht vorgegriffen werden. Diese ist aber in absehbarer Zeit
nicht zu erwarten." Tatsächlich sollte es noch vierzig Jahre dauern, bis es zu einer
solchen Regelung kam (dazu s.u.). Zeitgleich lehnten auch Wissenschaftlerinnen, wie z.B.
Dr. Paula Schaefer aus Gera, Frauen als Pastorinnen ab. Sie begründete das mit der These,
daß diese "immer ein Merkmal von Häresien gewesen" seien. Aus
"dogmatischen, historischen und physiologischen Gründen" könnten Frauen diese
Position nicht einnehmen. Frauen sollten statt dessen in der Kirche die Arbeit leisten,
"die aus der Hingabe heiliger Seelen" fließe (dies., Der Dienst der Frau in der
alten Kirche. In: Eine heilige Kirche 21 [1939], S. 49-57, S. 57).
Vgl. zur Besoldung, gerade im Vergleich zu den Hilfspredigern und Pastoren, KiA Hbg.,
AKr, B IX c 1.57a, Bl. 88, Büronotiz vom 5.3.1942. In den fünfziger Jahren fand
"auch schon um des äußeren Bildes wegen" - so Oberkirchenrat Eduard Hagen
Pietzcker - eine Annäherung der Gehälter im Vergleich zu den Pastoren statt
(Evangelisch-lutherische Kirche im Hamburgischen Staate. Die Landessynode. Niederschrift
über die 50.Sitzung am 8./9.3.1956, bes. S. 14).
65. Ilse Härter, Persönliche Erfahrungen mit der Ordination von
Theologinnen in der Bekennenden Kirche des Rheinlands und in Berlin. In: Günther van
Norden (Hrsg.), Zwischen Bekenntnis und Anpassung. Aufsätze zum Kirchenkampf in
rheinischen Gemeinden, in Kirche und Gesellschaft. Köln 1985, S. 193-209. - dies.,
"Das Weib schweigt nicht mehr". In: Reformierte Kirchenzeitung 132 (1991), S.
128-131, bes. S. 130. Nach 1937 gab es im "Dritten Reich" keine theologischen
Ehrenpromotionen für Frauen mehr, so Barthel (wie Anm. 6), S. 132.
66. Nützel (wie Anm. 17), S. 198-199. - Die Theologin. Rundbrief
des Konventes evangelischer Vikarinnen in Deutschland 19 (1959), Nr.1, S. 1-5.
67. Reichle (wie Anm. 15), S. 125-126. - Hannelore Erhart,
Theologinnen in Kirche und Gemeinde im Zweiten Weltkrieg - das Beispiel Katharina Staritz
-. In: Günther van Norden/Volkmar Wittmütz (Hrsg.), Evangelische Kirche im Zweiten
Weltkrieg (Schriftenreihe des Vereins für Rheinische Kirchengeschichte, 104). Köln 1991,
S. 167-189. - Gerlind Schwöbel, "Ich aber vertraue". Katharina Staritz eine
Theologin im Widerstand (Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt/M,
15). Frankfurt am Main 1990. Frieda Barthel betonte 1942, daß die Haltung der Kirchen
durch die Kriegssituation erheblich aufgelockerter war als vorher (Barthel [wie Anm. 6],
S. 71).
68. 50 Jahre Evangelische Studentengemeinde Hamburg. 1938-1988.
Versuch einer Spurensicherung. Hamburg 1989, S. 10-12. - Härter (wie Anm. 65), S. 199. Marianne
Timm, geboren am 8.2.1913 in Hamburg, hatte in Marburg, Bonn und Rostock Evangelische
Theologie studiert und 1937 bzw. 1939 die beiden theologischen Examina in Hamburg
abgelegt. Seit 1932 war sie aktiv in der Deutsch Christlichen Studentinnen Bewegung. Ab
Januar 1939 übernahm sie zusammen mit Heinz Mülbe die Betreuung der Studentinnen, im
Dezember 1939 wurde sie offiziell vom Kirchenrat mit dieser Tätigkeit beauftragt und war
während des Zweiten Weltkrieges die "heimliche Studentenpastorin" Hamburgs.
Durch zahlreiche Reisen hielt sie Kontakte zu anderen Studentengemeinden. Zugleich
sammelte sie Gelder, um versteckte Juden zu verpflegen. Nach Kriegsende wurde die
Anhängerin von Karl Barth, mittlerweile gab es wieder einen hauptamtlichen
Studentenseelsorger, mehr auf den sozialen Bereich dieser Arbeit abgedrängt. 1948 bat sie
um Versetzung und arbeitete im pädagogisch-theologischen Bereich, insbesondere an einem
Unterrichtswerk für die evangelische Unterweisung ("Unser Glaube"). Später war
sie eine der beiden Schriftleiterinnen des Rundbriefes des Konventes evangelischer
Theologinnen in Deutschland. 1970 wurde sie als erste Pastorin in den Kirchenrat gewählt
(GVM 1970, S. 62).
69. Auch die westfälische Theologin und spätere Pastorin Gerda
Keller war sehr stark durch ihr Studium in den zwanziger Jahren bei Karl Barth in Münster
geprägt worden (Theologinnen [wie Anm. 7], S. 48-51). Heike Köhler, Neue Ämter für
neue Aufgaben. Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Theologinnenamtes. In: Reformierte
Kirchenzeitung 132 (1991), S. 165-169, S. 168, stellt grundsätzlich fest, daß der von
Karl Barth u.a. vertretenen Theologie der Krise eine Schlüsselstellung für die
Diskussion um das Pfarramt der Theologin zukam, weil sie sich gegenüber den bestehenden
kirchlichen Verhältnissen kritisch äußerte und alle ekklesiologischen Konzepte vom
Ereignis des Wort Gottes her hinterfragte. Vor allem die Besinnung der Dialektischen
Theologie auf die reformatorische Theologie sei ein wichtiger Beitrag für die
theologischen Überlegungen der Frauen gewesen. Dennoch war Barth kein Befürworter der
völligen Gleichberechtigung der Theologin s.u. S. XXX.
70. StA Hbg., 622-1 Familie Paul Schütz, 70, Protokoll der Sitzung
des Hauptpastorenkollegiums vom 26.7.1948, Hervorhebung im Original. Gleichzeitig wurde
von der Landeskirche mit dem Mangel an Pastoren die Gründung einer Kirchlichen Hochschule
in Hamburg (dazu s.u.) begründet!
71. Daß in der Hamburger Landeskirche sehr rigide mit
theologischen Außenseitern umgegangen worden ist, zeigen die Beispiele Kurt Leese und
Paul Schütz, siehe dazu Rainer Hering, Vom Umgang mit Theologischen Außenseitern im
20.Jahrhundert. In: ZHG 77 (1991), S. 101-122.
|
|