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Christian Käselau: Der Kartell-Convent der Tendenzverbindungen deutscher Studenten jüdischen Glaubens als ein Beispiel für jüdische Korporationsverbände im Deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik 3.2.2 Die BurschenschaftenInnerhalb der Burschenschaftsbewegung gab es zu Beginn der neunziger Jahre einen eigenen "Antisemitismusstreit" über das Verhalten gegenüber jüdischen Mitgliedern, nachdem der Antisemitismus bis dahin weitestgehend aus der internen Diskussionen herausgehalten worden war und auch in den Burschenschaftlichen Blättern keine Stellungnahme zu den antisemitischen Entwicklungen zu finden war.(102) Diese aufkommende Diskussion muß vor dem Hintergrund gesehen werden, daß sich die Burschenschaften als die nach den Korps zweitgrößte studentische Organisation verstanden. Hieraus resultierte zum einen die Notwendigkeit, sich direkt an den Korps zu orientieren, und zum anderen die Notwendigkeit, sich auch "nach unten hin" von weniger bedeutenden Organisationen abzugrenzen. Diese Situation zwang nun auch die Burschenschaften, zu dem immer stärker werdenden Antisemitismus Stellung zu beziehen, wobei es hier keineswegs um eine inhaltliche Auseinandersetzung ging, sondern um "die vermeintliche Notwendigkeit des Ausschlusses jüdischer Studenten zwecks pragmatischer Absicherung der eigenen Rangordnung innerhalb der Prestigehierarchie." (103) Auf einem Burschentag im Jahr 1893 schließlich wurde dann beschlossen, das Glaubensbekenntnis im Mitgliederverzeichnis aufzuführen, so daß seit 1894/95 keine Juden mehr als aktive Mitglieder zu finden waren. Schließlich wurde 1896 folgende Resolution verabschiedet: "Der A.D.C. stellt fest, daß die aktiven Burschenschaften zur Zeit ebenso wie in den letzten Semestern keine jüdischen Mitglieder haben. Im Hinblick auf diese Thatsache giebt der A.D.C. der Erwartung Ausdruck, daß auch in Zukunft die Burschenschaften in ihrer ablehnenden Haltung gegen die Aufnahme jüdischer Studirender einmüthig zusammenstehen werden. Eine Aufnahme diesbezüglicher Bestimmungen in die A.D.C.-Satzungen ist daher nicht erforderlich." (104) Den endgültigen Ausschluß jüdischer Studenten aus den Burschenschaften sieht auch Schindler in Zusammenhang mit der erfolgten Einbindung in das Lager der nationalen Verbände. Der soziale Druck, der hier besonders von den Korps ausging, ließ die Burschenschaften diesen "Tribut an den Zeitgeist" zollen. (105) 3.2.3 Die LandsmannschaftenBesonders deutlich wird der Druck auf traditionelle Verbände am Beispiel des Coburger Landsmannschafter-Convent. Die Landsmannschaften waren ebenso bemüht, ihre Position in der Verbandshierarchie unter den Burschenschaften zu festigen. Durch eine besonders rigide Vorgehensweise gegen jüdische Mitglieder erhoffte man sich so einen Prestigegewinn. Der Coburger Landsmannschafter-Convent als Verband der Landsmannschaften nahm im Jahr 1894 in seine Satzung auf, keine jüdischen Studenten mehr aufzunehmen und darüber hinaus sogar die jüdischen alten Herren zum Austritt aus den Landsmannschaften aufzufordern, ein bis dahin einmaliger Vorgang. (106) Wie Schindler schreibt, blieb dieser "Arierparagraph" in der Verbandssatzung zwar nicht ohne Widerstand, vor allem von Seiten einiger Altherrenverbände, was aber nichts an seinem Zustandekommen änderte.(107)
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